Die Katharina Stumpf Stiftung.

Die Katharina Stumpf Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde am 19.09.1994 mit einem nennenswerten Stiftungsvermögen errichtet und arbeitet ohne finanzielle staatliche Zuwendungen. Eine dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ist gesichert. Die Katharina Stumpf Stiftung wird vertreten durch ihren vierköpfigen Vorstand. Im November 2001 wurde die 1994 errichtete Stiftung in das Goldene Buch der Stiftungen der Stadt Frankfurt eingetragen.

Die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist anerkannt. Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Personen, die wegen ihres Alters und/oder einer Erkrankung auf Hilfe angewiesen sind. Über unsere Stiftungsarbeit und die geförderten Projekte wird in der Presse und den Veröffentlichungen der jeweiligen Organisationen umfangreich berichtet.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO)". Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Für den neuen Vorstand stehen neben der Förderung mildtätiger Projekte, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Aufnahme von Zustiftungen im Fokus. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen, die ausdrücklich als solche benannt sind, erhöht werden.